ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Cyntro AI Systems, Inh. Christin Labitzke (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss & Leistungsgegenstand
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.2. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Softwarearchitektur, Web-Development, KI-Integration und Prozessautomatisierung an. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.3. Soweit nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen um Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sondern das fachgerechte Tätigwerden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Zugangsdaten und Informationen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zusätzlich verrechnet werden.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Unternehmergeschäften gem. § 456 UGB) verrechnet. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
5. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
5.1. Die gelieferte Software und alle Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
5.2. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht, die Software für den vertraglich vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen zu nutzen (Werknutzungsbewilligung).
5.3. Eine Weitergabe des Quellcodes oder eine Bearbeitung durch Dritte ist, sofern nicht anders vereinbart (z.B. bei Open Source Komponenten oder Individualvereinbarungen), ausgeschlossen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, detailliert und schriftlich zu rügen (Rügepflicht). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Abnahme.
6.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
6.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse, die durch den Einsatz von KI-Modellen (z.B. OpenAI, Google) generiert werden (Halluzinationen, faktische Fehler).
7. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das realisierte Projekt namentlich und mit Logo als Referenz auf der eigenen Website und in Marketingunterlagen zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (Spielberg).
8.2. Als Gerichtsstand wird das für 8724 Spielberg sachlich zuständige Gericht vereinbart.
8.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.